Heilpraktikerin setzt einer Patientin eine Akupunkturnadel an der Stirn

Steuerberatung Heilpraktiker

Steuerberater für Heilpraktiker

Umsatzsteuer, Abgrenzung, Gestaltung — wir sortieren das für Sie. Damit Ihre Praxis steuerlich auf sicherem Boden steht und Sie sich auf Ihre Patienten konzentrieren können.

Bundesweit tätig · Unternehmen der ETL-Gruppe · Aktuell freie Kapazitäten

Erkennen Sie sich wieder?

Kennen Sie das aus Ihrer Praxis?

Neben Behandlungen bieten Sie Kurse, Coachings oder Produkte an — und niemand hat geprüft, was davon umsatzsteuerpflichtig ist.

Ihre Patienten zahlen privat, per Karte oder bar — und Sie verlieren den Überblick über offene Rechnungen.

Sie arbeiten nebenbei noch angestellt und wissen nicht, wie das steuerlich zusammenpasst.

Die jährliche Steuererklärung schieben Sie vor sich her, bis die Erinnerung vom Finanzamt kommt.

Drei Teammitglieder von H+ im Gespräch am Tisch im Büro

Dann wird es Zeit für eine Kanzlei, die Ihre Branche wirklich kennt.

Leistungen

Was wir für Ihre Heilpraktiker-
Praxis
übernehmen

  • Umsatzsteuer-Abgrenzung

    Heilbehandlung, Prävention, Coaching, Produktverkauf: Wir ordnen jede Leistung richtig ein und dokumentieren die Abgrenzung.

  • Buchhaltung und Rechnungen

    Privatliquidationen, Karten- und Barzahlungen sauber erfasst — mit Übersicht über offene Posten und monatlicher Auswertung.

  • Einkommensteuer und Vorsorge

    Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Einkommensteuererklärung und Vorauszahlungen — dazu Beratung zu Rücklagen und Altersvorsorge.

  • Gestaltung und Beratung

    Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft oder Zusammenarbeit mit anderen Therapeuten: Wir finden die steuerlich passende Struktur.

Steuerwissen

Steuern für Heilpraktiker

Heilpraktiker haben steuerlich eine starke Ausgangslage — wenn die Abgrenzung stimmt. Das Wichtigste im Überblick:

Tim Hütte, Steuerberater und Ansprechpartner bei H+

Katalogberuf nach § 18 EStG

Heilpraktiker sind im Einkommensteuergesetz ausdrücklich als freier Beruf genannt. Für Ihre heilkundliche Tätigkeit zahlen Sie deshalb keine Gewerbesteuer und ermitteln den Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das gilt auch für Heilpraktiker für Psychotherapie.

Umsatzsteuer: nicht alles ist Heilbehandlung

Heilbehandlungen durch Heilpraktiker sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Steuerfrei ist aber nur, was der Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten dient. Wellnessbehandlungen, Coachings ohne therapeutischen Zweck, Entspannungskurse oder der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.

Kleinunternehmerregelung prüfen

Lagen Ihre Umsätze im Vorjahr unter 25.000 Euro und bleiben sie im laufenden Jahr unter 100.000 Euro, können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und müssen keine Umsatzsteuer ausweisen. Steuerfreie Heilbehandlungen zählen dabei nicht mit. Ob sich die Regelung für Sie lohnt, hängt auch von Ihren Investitionen ab — das rechnen wir gemeinsam durch.

Heilpraktiker neben einer Anstellung

Viele Heilpraktiker starten nebenberuflich. Einkünfte aus der Praxis werden dann zusammen mit Ihrem Gehalt in der Einkommensteuererklärung erfasst. Wir sorgen dafür, dass Anlaufverluste, Fortbildungen und Praxiskosten vollständig berücksichtigt werden.

Ablauf

So einfach wechseln Sie zu uns

  1. Erstgespräch — kostenlos und unverbindlich. Wir schauen uns Ihre Praxis an und sagen Ihnen ehrlich, was wir für Sie tun können.

  2. Angebot — transparent und auf Ihre Praxis zugeschnitten, ohne versteckte Kosten.

  3. Wechsel — den Rest übernehmen wir. Wir kümmern uns um die Unterlagen und die Abstimmung mit Ihrem bisherigen Steuerberater.

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Heilpraktikern

Müssen Heilpraktiker Umsatzsteuer zahlen?

Für Heilbehandlungen nicht: Sie sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuer kann aber auf Leistungen ohne therapeutischen Zweck anfallen, etwa Wellness, Coaching, Kurse oder Produktverkauf. Liegen diese Umsätze unter der Kleinunternehmergrenze, müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen.

Zahlen Heilpraktiker Gewerbesteuer?

Für die heilkundliche Tätigkeit nicht, denn Heilpraktiker zählen zu den freien Berufen nach § 18 EStG. Gewerbliche Nebentätigkeiten wie ein Shop können allerdings gewerbesteuerpflichtig sein. In einer Gemeinschaftspraxis sollten sie deshalb getrennt geführt werden.

Welche Kosten kann eine Heilpraktiker-Praxis absetzen?

Praxismiete oder ein anteiliges Arbeitszimmer, Behandlungsmaterial, Geräte, Fortbildungen und Supervision, Fachliteratur, Berufshaftpflicht, Fahrtkosten sowie Kosten für Website und Software. Auch Aufwendungen vor der Eröffnung, etwa für die Heilpraktikerausbildung, können als vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar sein.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für Heilpraktiker?

Oft ja, wenn Sie neben den steuerfreien Heilbehandlungen nur wenige steuerpflichtige Leistungen anbieten. Dann sparen Sie Aufwand, und Ihre Preise bleiben ohne Umsatzsteuer. Planen Sie größere Investitionen, kann der Verzicht günstiger sein, weil Sie dann Vorsteuer erstattet bekommen — allerdings nur anteilig für steuerpflichtige Umsätze.

Betreuen Sie auch Heilpraktiker für Psychotherapie?

Ja. Heilpraktiker für Psychotherapie sind steuerlich ebenfalls freiberuflich tätig, und psychotherapeutische Heilbehandlungen sind umsatzsteuerfrei. Abzugrenzen sind Coachings oder Beratungen ohne Krankheitsbezug. Wir prüfen Ihr Angebot und richten Ihre Buchhaltung entsprechend ein.

Kann ich auch als nebenberuflicher Heilpraktiker zu Ihnen kommen?

Sehr gerne. Gerade beim nebenberuflichen Start ist eine saubere Trennung von Praxis und Anstellung wichtig — für die Steuererklärung ebenso wie für die spätere Entwicklung Ihrer Praxis. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, was Sie brauchen.

Erstgespräch

Lernen wir uns kennen

Beantworten Sie uns drei kurze Fragen zu Ihrer Praxis — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Antwort innerhalb von 24 Stunden
  • 100 % digital — in ganz Deutschland